Grenzüberschreitende Herkunftsbezeichnung
Für den Import von Weinen aus dem Veltlin in die Schweiz bestanden seit je her Sonderregelungen. So dürfen die Weinproduzenten der Valposchiavo mit Weinbergen im Veltlin (innerhalb der 10Km-Zone ab der Landesgrenze) bis zu 1000 Hektoliter Wein pro Produzent kontigent-frei importieren. Ausserdem dürfen bestimmte Weine in der Valposchiavo abgefüllt und gealtert werden, ohne dass sie die DOCG (Denominazione di origine controllata e garantita) Valtellina Superiore verlieren. Damit ist die DOCG Valtellina Superiore die einzige Herkunftsbezeichnung, die grenzüberschreitend angewendet werden darf.
© Foto Ivan Previsdomini - La Perla di Marco Triacca - www.vini-laperla.com